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Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Band 20 (1909)
Die Amtstätigkeit des Scharfrichters
verübt hat, wird zum Tode verurteilt. Der Scharfrichter soll ihn hinausführen auf die gewöhnliche
Seite 87Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Band 20 (1909)
Die Scharfrichter in Schwyz
nicht bedürfen, weswegen er beim Amtsmann jeweilen die Bewilligung einzuholen hat. ') Scharfrichter
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